Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der DIGOOH Media GmbH

für den nationalen Vertrieb von Werbemitteln

Stand Juli 2020

1) Gegenstand der AGB; Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Veröffentlichung und Ausstrahlung von Werbung (im Folgenden „Werbemittel“ genannt) auf Werbeträgern der DIGOOH GmbH gegen Entgelt. Vertragspartner sind die DIGOOH Media GmbH, Bonner Str.172-176, 50968 Köln (im Folgenden: DIGOOH GmbH) und der Werbekunde bzw. eine vom Werbekunden beauftragte Agentur/Werbemittlerin (Werbekunde und vom Werbekunden beauftragte Agentur/Werbemittlerin im Folgenden soweit nicht ausdrücklich differenziert „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt).

2) Vertragsschluss

2.1) Der Vertrag über die Veröffentlichung von Werbemitteln auf Werbeträgern zwischen dem Auftraggeber und der DIGOOH GmbH (im Folgenden: „Werbevertrag“) kommt infolge des unverbindlichen und freibleibenden Angebotes der DIGOOH GmbH aufgrund einer Buchungsanfrage (Auftragsangebot) des Auftraggebers und deren ausdrücklichen Auftragsannahme (E-Mail ausreichend) durch DIGOOH zustande.

Auftragsangebote für Werbeplätze auf Werbeträgern, die von DIGOOH auf der DIGOOH Direct Website angezeigt werden, sind ebenfalls freibleibend und stellen lediglich unverbindliche Angebote dar. Eine verbindliche Buchung über die DIGOOH Direct Website setzt die Registrierung des Kunden über die Website voraus. Mit der verbindlichen Buchung gibt der Kunde ein unwiderrufliches Angebot über die Platzierung und Schaltung von Werbemitteln gemäß den im Rahmen der Buchung online angegebenen Daten gegenüber DIGOOH ab. Ein Vertrag kommt erst nach Prüfung des Angebotes durch schriftliche oder elektronische Bestätigung der Buchung oder, falls die Bestätigung erst nach Veröffentlichung des Werbemittels erfolgt, durch die öffentliche Wiedergabe des Werbemittels auf dem vereinbarten Werbeträger zustande.

2.2) Der Auftraggeber hat in der Buchungsanfrage die zu bewerbende Produktgruppe anzugeben.

2.3) Ist der Auftraggeber eine Agentur/Werbemittlerin, so ist in der Buchungsanfrage zudem der Name des Werbekunden zu nennen. Die Agentur/Werbemittlerin tritt ihre Ansprüche gegen den Werbekunden aus dem mit diesem abgeschlossenen Vertrag mit Abschluss des vorliegenden Werbevertrages an die DIGOOH GmbH ab, soweit die Ansprüche Gegenstand dieses Werbevertrages sind. Die DIGOOH GmbH nimmt die Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Die DIGOOH GmbH ist berechtigt, die Abtretung dem Werbekunden gegenüber offen zu legen, sofern die Agentur/Werbemittlerin mit der ihr obliegenden Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät.

3) Vertragslaufzeit

Der Werbevertrag endet mit dem Ablauf der im Angebot der DIGOOH GmbH genannten Ausstrahlungszeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

4) Übermittlung der Werbemittel

4.1) Die Werbeinhalte bzw. Werbespots („Werbemittel“) sind vom Kunden ist im vorgegebenen Format und der vorgegebenen Qualität zu liefern. Die Kosten für die Produktion des Werbemittels trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat DIGOOH die Werbemittel verbindlich zur vertragsgemäßen öffentlichen Wiedergabe zur Verfügung zu stellen. Die Formatanforderungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt und sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.digooh.com abrufbar. Die DIGOOH übermittelten Werbemittel werden erst Vertragsinhalt, wenn diese von DIGOOH nach unverbindlicher Prüfung freigegeben wurden. Sie gelten als freigegeben, wenn DIGOOH nicht innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt die Freigabe verweigert oder einer Nutzung widerspricht. Eine Änderung der Werbemittel bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch DIGOOH. Motivwechsel während der Vertragslaufzeit bedürfen einer gesonderten Beauftragung und/oder ausdrücklichen Ergänzung des Vertrages, soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.

4.2) Die Anlieferung und/oder Online-Bereitstellung des Werbemittels hat spätestens 10 Werktage vor Startdatum zu erfolgen. Kann die DIGOOH GmbH den Auftrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil das Werbemittel nicht oder verspätet oder nicht in dem erforderlichen Format oder der erforderlichen Anzahl geliefert worden ist, so entbindet dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, wobei sich die DIGOOH GmbH ersparte Aufwendungen anrechnen lässt.

4.3) Stellt der Auftraggeber das Werbemittel noch vor Ablauf der vereinbarten Werbekampagne zur Verfügung, wird sich die DIGOOH GmbH um deren Schaltung, ggf. für einen verkürzten Zeitraum, bemühen, ohne dass hierauf ein Anspruch des Auftraggebers besteht. Im Falle der Durchführung ist der Auftraggeber der DIGOOH GmbH zur Zahlung des durch die verspätete oder nicht formatgemäße oder zu geringe Anlieferung entstandenen Sonderaufwandes verpflichtet. Lehnt der Auftraggeber die Durchführung gegen Zahlung des Sonderaufwandes ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die DIGOOH GmbH erhebt als Sonderaufwand eine Pauschalgebühr in Höhe von 5 % vom Bruttoauftragswert. Der Bruttoauftragswert wird in diesem Zusammenhang definiert als der Wert vor der Gewährung von Rabatten. Für erforderliche Anpassungen des Werbematerials erhebt die DIGOOH GmbH zudem Zusatzkosten in Höhe von EUR 150,00 zzgl. MwSt. pro Stunde. Die DIGOOH GmbH wird dem Auftraggeber den kalkulierten Sonderaufwand zur Zustimmung mitteilen.

4.4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sicherheitskopien der an DIGOOH übermittelten Werbemittel herzustellen. Werbemittel, die DIGOOH elektronisch übermittelt wurden (Upload, E-Mail, etc.) werden von DIGOOH auf Anfordern des Kunden oder nach freiem Ermessen von DIGOOH nach Erfüllung des Auftrages gelöscht. Wurden die Werbemittel DIGOOH auf einem Medienträger überlassen, sendet DIGOOH GmbH die übermittelten und genehmigten Werbemittel auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an diesen zurück, sofern der Auftraggeber DIGOOH hierzu noch vor Beginn der Ausstrahlung schriftlich (E-Mail ausreichend) aufgefordert hat. Andernfalls ist die DIGOOH GmbH berechtigt, die Werbemittel nebst Medienträger drei Monate nach erfolgter Ausstrahlung zu vernichten.

5) Nutzungsrechte

5.1) Der Auftraggeber räumt DIGOOH mit Abschluss des Vertrages sämtliche für die vertragsgegenständliche Ausstrahlung und Wiedergabe der Werbemittel erforderlichen urheberrechtlichen, markenrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte, insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe, Vorführung und Archivierung an den übermittelten Inhalten ein. Der Auftraggeber garantiert, dass er über die vorgenannten Rechte verfügt und zu deren vertragsgemäßer Nutzung, Übertragung und Übermittlung frei von Rechten Dritter berechtigt ist. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für Werbemittel, die die DIGOOH GmbH auf Wunsch des Auftraggebers entwirft oder gestaltet, soweit die DIGOOH GmbH nach den Vorgaben des Auftraggebers gehandelt hat.

5.2) Der Auftraggeber räumt der DIGOOH GmbH ferner das Recht ein, die gelieferten Werbemittel für eigene Werbezwecke, insbesondere im Rahmen der Berichterstattung über das Media- Angebot der DIGOOH GmbH, unentgeltlich zu nutzen. Die DIGOOH GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen.

6) Inhalte der Werbemittel/ Wettbewerbsschutz

6.1) Der Auftraggeber garantiert, dass die Werbemittel und die gelieferten Vorlagen weder jugendgefährdend noch diskriminierend sind und auch gegen keine Werbeverbote oder sonstigen gesetzlichen Verbote oder behördliche Anordnungen und Genehmigungen verstoßen. Werbemittel, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden vom Auftragnehmer abgewiesen bzw. nicht ausgestrahlt.

6.2) Die Art der Ausspielung (Standbild, Cinemagramm, Animation, Video) ist standortabhängig und an gesetzliche Genehmigungen gebunden und kann sich auch während der Vertragslaufzeit verändern. Sollten sich entsprechende Genehmigungen während der Vertragslaufzeit ändern, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Art der Ausspielung für DIGOOH unentgeltlich anzupassen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, bezieht sich die Verpflichtung der DIGOOH zur öffentlichen Wiedergabe der Werbeinhalte auf einem Werbeträger am jeweiligen Standort. Befinden sich an einem Standort mehrere Werbeträger, ist DIGOOH vorbehaltlich anderer Vereinbarung nach freiem Ermessen zur Auswahl und zum Wechsel der Werbeträger zur Ausspielung der Werbeinhalte befugt.

6.3) Die DIGOOH GmbH sichert den Ausschluss von Wettbewerbern des Auftraggebers nicht zu. Die DIGOOH GmbH wird aber nach Möglichkeit Werbung von Wettbewerbern nicht unmittelbar aufeinanderfolgend platzieren oder ausstrahlen.

7) Vertragsstörung

7.1) Der Auftraggeber kann bis 60 Tage vor Schaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt von weniger als 60 Tagen vor Schaltungsbeginn ist die DIGOOH GmbH berechtigt eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Schaltungsbeginn 50%, bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Schaltungsbeginn 80%, und danach 100% der gebuchten Brutto-Medialeistung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringen Schadens vorbehalten. Der Entschädigungsbetrag ermäßigt sich dann entsprechend. Zusätzlich hat der Kunde die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits angefallenen Kosten (z. B. Produktionskosten) der DIGOOH GmbH zu erstatten.

7.2) Die DIGOOH GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Termin zur Schaltung des Werbemittels um eine angemessene Frist zu verschieben, sofern technische, betriebliche oder vertriebliche Gründe in der Sphäre der DIGOOH eine Verschiebung erforderlich machen. In diesem Fall wird die DIGOOH GmbH den Auftraggeber unverzüglich über die Verzögerung informieren und ihm den voraussichtlichen Termin der Schaltung nennen. Der Werbevertrag verlängert sich um den ausgefallenen Zeitraum, ohne dass es diesbezüglich einer weiteren Vereinbarung bedarf.

7.3) Vertragsgegenständliche Leistungspflicht ist eine 95-prozentige Verfügbarkeit der gebuchten Sendezeit, gerechnet auf die Gesamtdauer der Werbeleistung. Darüber hinaus gehende Ausfallzeiten werden nach Wahl von der DIGOOH GmbH nachgeleistet oder erstattet, soweit die DIGOOH GmbH diese zu vertreten hat. Im Falle der Erstattung können Provisionen von Agenturen/Werbemittlern nicht berücksichtigt werden.

7.4) Sollte der Werbestandort von einem Dritten übernommen werden (Verpachtung; Vermietung/ Eigentumsübergang), so behält der Vertrag seine Gültigkeit; den Parteien steht kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, soweit durch die Übernahme das Recht der DIGOOH zur Nutzung der Stelen nicht beeinträchtigt wird.

8) Haftung und Haftungsfreistellung

8.1) DIGOOH haftet nicht für technische Störungen im Verantwortungsbereich Dritter oder Handlungen von Dritten. Bei technischen Störungen der Wiedergabe liegt ein Mangel nur vor, wenn dieser von DIGOOH zu vertreten ist und die Wiedergabe im auftragsgegenständlichen Zeitraum für mehr als 90% eingeschränkt ist. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der DIGOOH GmbH. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit der DIGOOH Media ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DIGOOH. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen des Auftraggebers aus Produkthaftung oder bei von DIGOOH zurechenbar verursachten Personenschäden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen.

Die Gewährleistung ist zunächst auf Beseitigung des Mangels durch Nachholung der Wiedergabe beschränkt. Sollte die Beseitigung nicht erfolgen, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag wählen, soweit es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt.

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag steht dem Auftraggeber kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Schadensersatz ist begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung pro rata, soweit DIGOOH den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.

Gewährleistungsrechte des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten ab Vorliegen eines Mangels.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von DIGOOH auf den nach der Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmern haftet DIGOOH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

8.2) Die DIGOOH GmbH ist berechtigt, von der vereinbarten Ausstrahlung der vom Auftraggeber gelieferten Werbemittel abzusehen, sofern technische Gründe, höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder sonstige Umstände der Ausstrahlung entgegenstehen, die DIGOOH Media nicht zu vertreten hat. In den vorgenannten Fällen stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen die DIGOOH GmbH zu.

8.3) Der Auftraggeber stellt die DIGOOH GmbH von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei; dies betrifft insbesondere Ansprüche wegen der Verletzung von Nutzungsrechten. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Auftraggeber der DIGOOH GmbH unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung, die für die Prüfung der Ansprüche und Verteidigung erforderlich sind. Unbeschadet etwaiger weitergehender Schadensersatzansprüche erstattet der Auftraggeber der DIGOOH GmbH die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte entstehenden angemessenen Aufwendungen und Kosten. Dies gilt insbesondere im Falle einer erforderlichen Rechtsverteidigung.

9) Preise und Zahlungsbedingungen

9.1) Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben. In den Preisen nicht enthalten sind ggf. anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütungen, soweit diese in Ansehung der Werbeinhalte an Verwertungsgesellschaften zu zahlen sind. Sollte der Auftrag wegen technischer, rechtlicher oder sonstiger Gründe nicht in vollem Umfange zur Ausführung gelangen, wird pro rata temporis abgerechnet.

9.2) Der Rechnungsbetrag ist mittels Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen, soweit der Auftraggeber keine andere von DIGOOH angebotene Zahlungsmethode (Paypal, Lastschrift, etc.) wählt. Er muss spätestens am vierzehnten Tag nach Rechnungsdatum gutgeschrieben sein. Bei einer vom Auftraggeber erteilten Einzugsermächtigung bucht die DIGOOH GmbH den Rechnungsbetrag von dem vereinbarten Konto ab.

9.3) Die DIGOOH GmbH behält sich vor, Rechnungen elektronisch an den Auftraggeber zu versenden.

9.4) Schaltet ein Auftraggeber erstmals oder das erste Mal seit einem Jahr wieder bei der DIGOOH GmbH eine Werbekampagne, hat er die Vergütung rechtzeitig vollständig zu zahlen (Zahlungseingang), bevor die Werbeschaltung durchgeführt wird (Vorauszahlung). Wenn keine Vorauszahlung nach Satz 1 vereinbart wurde, sind die Rechnungsbeträge spätestens acht Kalendertage nach dem vereinbarten Beginn der Werbeschaltung fällig.

9.5) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die DIGOOH GmbH berechtigt, die Durchführung weiterer Werbeschaltungen – auch während der Laufzeit des Werbevertrages – ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen die DIGOOH GmbH entstehen.

9.6) Sofern von der DIGOOH GmbH auf einen Rechnungsbetrag Skonto gewährt wird, so gilt dies nicht für solche Beträge, die sich nicht auf die Medialeistung beziehen, sondern zusätzlich im Rahmen einer Werbekampagne entstehen können (z. B. technische Kosten, Produktionskosten, Aushangkosten und Durchhangkosten). Diese Beträge sind ohne Abzug von Skonto zahlbar.

9.7) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

10) Sonstiges

10.1) Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

10.2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.

11) Gerichtsstand/Anwendbares Recht

11.1) Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.

11.2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Werbevertrag ist Köln. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.